Wenn die Lieferschwelle überschritten wird, bemerkt oder unbemerkt, fallen verschiedene steuerliche Aufgaben an, wie z.B. die Notwendigkeit einer Umsatzsteuerregistrierung. Die derzeit geltenden Regelungen werden zum 01.07.2021 geändert und eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 € gilt dann für ganz Europe.
Maximilian Gampl
Last Updated on 7 Dezember 2020

Was ist eine Lieferschwelle?
Die jährliche Lieferschwelle ist ein in jedem europäischen Land individuell festgelegter Grenzwert. Wird dieser erreicht, fallen verschiedene steuerliche Aufgaben an.
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Dieser Grenzwert kann durch grenzüberschreitenden Versand (Distance Selling) an den Endverbraucher innerhalb der EU innerhalb eines Kalenderjahres erreicht werden – je nachdem wie viel verkauft wird.
Händler, die von einem Land in ein anderes verkaufen, müssen sich bei Erreichung der Lieferschwelle im Zielland umsatzsteuerlich registrieren. Das bedeutet auch, dass fortlaufende Aufgaben wie z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen anfallen.
Brutto oder Netto?
Wenn es um die Lieferschwelle geht ist der Netto-Umsatz der importierten Waren ausschlaggebend.
Bleibt der Nettoumsatz innerhalb eines Kalenderjahres unterhalb des jeweiligen Grenzwertes, dann ist keine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich. So müssen sich kleinere Unternehmen und Online-Händler nicht mit dem bürokratischen und administrativen Mehraufwand auseinandersetzen.

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Wird die Lieferschwelle erreicht, oder ist anzunehmen, dass diese innerhalb des Kalenderjahres erreicht wird, muss im Zielland einer Umsatzsteuernummer beantragt werden und es fallen regelmäßige steuerliche Aufgaben, wie z. B. Umsatzsteuervoranmeldungen, an.
Alle Lieferschwellen in Europa
Jedes Land in Europa kann die Lieferschwelle selbst festlegen. In den meisten Ländern beträgt dieser auf 12 Monate gemessene Wert 35.000 €.
Alle Lieferschwellen im Überblick:
Land | Jährliche Lieferschwelle |
Österreich | 35.000 € |
Belgien | 35.000 € |
Bulgarien | 70.000 BGN |
Kroatien | 270.000 HRK |
Zypern | 35.000 € |
Tschechien | 1.140.000 CZK |
Dänemark | 280.000 DKK |
Estland | 35.000 € |
Finnland | 35.000 € |
Frankreich | 35.000 € |
Deutschland | 100.000 € |
Griechenland | 35.000 € |
Ungarn | 8.800.000 HUF |
Irland | 35,000 € |
Italien | 35.000 € |
Lettland | 35,000 € |
Litauen | 35.000 € |
Luxembourg | 100.000 € |
Malta | 35.000 € |
Niederlande | 100.000 € |
Polen | 160.000 € |
Portugal | 35.000 € |
Rumänien | 118.000 RON |
Slovakei | 35.000 € |
Slovenien | 35.000 € |
Spanien | 35.000 € |
Schweden | 320.000 SEK |
Vereinigtes Königreich | 70.000 £ |
Ab wann gilt die Lieferschwelle als überschritten?
Es gibt in Europa nicht die eine Lieferschwelle. Je nach Nation unterscheidet sich die Höhe der Lieferschwelle und es ist wichtig zu wissen, wie hoch sie wo ist. Grundlage für das Erreichen der Lieferschwelle ist der jährliche Netto-Umsatz, den der Händler mit Verkäufen in das jeweilige Land erreicht. Solange der Netto-Umsatz in das betroffene Lande am Jahresende die dortige Lieferschwelle unterschreitet, versteuert der Händler seine entsprechenden Verkäufe im eigenen Land. Sobald die Lieferschwelle aber genau erreicht oder überschritten wird, muss sich der Händler dort umsatzsteuerlich registrieren.
Außerdem hat er künftig z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen oder Steuererklärungen an die betroffenen Finanzämter weiterzugeben. Wer das versäumt, egal ob bewusst oder unbewusst, darf empfindliche Strafen erwarten.
Lieferschwelle in Deutschland
Für den Fall, dass du ein Händler außerhalb von Deutschland bist, ist für dich die deutsche Lieferschwelle relevant. Solange du fünfstellige Umsätze mit Verkäufen an Kunden in Deutschland erwirtschaftest, versteuerst du wie üblich in deinem Staat. Sobald du allerdings die magische Schwelle von 100.000 € und damit sechsstellige Beträge erreichst, musst du dich umsatzsteuerlich in Deutschland registrieren. Das entspricht in etwa $ 108.000.
Neben der Umsatzsteuerregistrierung sind nun ebenso Voranmeldungen, regelmäßige Steuererklärung und weiteres notwendig, um hier weiter legal handeln zu dürfen. Versäumst du die Erledigung dieser Aufgaben, ist mit entsprechenden Strafen zu rechnen.
Lieferschwelle in Österreich
Entspricht dein Umsatz als ausländischer Händler in Österreich einer dort üblichen Berg- und Talfahrt, ist das aus steuerlicher Perspektive erstmal irrelevant: Aber nur so lange, bis die österreichische Lieferschwelle von 35.000 € und $ 38.000 erreicht wird. Wird in einem Jahr diese Summe oder mehr umgesetzt, musst du dich als Unternehmer hier umsatzsteuerlich registrieren und deinen weiteren, damit verbundenen Aufgaben nachkommen.
Die umfassen unter anderem das Einreichen von Umsatzsteuervoranmeldungen, genauso wie regelmäßige Steuererklärungen.
Lieferschwelle in Frankreich
Bist du als Händler z.B. in Deutschland ansäßig und verkaufst Produkte nach Frankreich, gilt die französische Lieferschwelle. Diese liegt hier bei 35.000 €. Wenn du sie mit deinem Umsatz am Jahresende unterschreitest, versteuerst du deine Verkäufe wie üblich in Deutschland selbst. Sobald du aber 35.000 € oder mehr mit Kunden in Frankreich umsetzt, ist hier eine Umsatzsteuerregistrierung verpflichtend. In US-Dollar bedeutet das etwa $ 38.000.
Damit einher gehen die Pflichten zur Anmeldung der Vorsteuer oder zum regelmäßigen Einreichen von Steuererklärungen.
Lieferschwelle in Italien
Hören wir Italien, denken wir an Sonne, gutes Essen und das Meer: Für Händler ist das traditionsreiche Land noch aus anderen Gründen relevant, schließlich ist es ein potenzieller Umsatztreiber. Wird hier die italienische Lieferschwelle von 35.000 € erwirtschaftet, werden die Verkäufe wie üblich im eigenen Land versteuert. Klettert der Umsatz aber auf 35.000 € bzw. $ 38.000 oder mehr, ist hier für ausländische Händler eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich.
Nach der Umsatzsteuerregistrierung folgen auch hier u.a. Vorsteueranmeldungen und Steuererklärungen, die jährlich eingereicht werden müssen und Auskunft über die in Italien erwirtschafteten Umsätze geben.
Lieferschwelle überschritten – was jetzt?
Bei Überschreitung des jährlichen Grenzwertes für Distance Selling – und das ohne gültige Registrierung – kann zu Strafzahlungen führen.
Außerdem legen immer mehr Onlineplattformen, darunter auch Amazon und eBay, Wert auf Händler mit gültigen Steuernummern und fordern einen Nachweis. Das liegt unter anderem daran, dass immer mehr Länder die Betreiber der jeweiligen Plattformen für die Steuerkonformität der aktiven Händler verantwortlich macht.
Das F22-Formular beispielweise müssen Amazon-Händler bei der Steuerbehörde beantragen und dann Amazon als Beweis vorlegen. Händler ohne gültige Registrierung laufen Gefahr von der Plattform ausgeschlossen zu werden!

Beispiel: Die jährliche Lieferschwelle beträgt in Frankreich 35.000 €. Wenn also ein Händler in Deutschland innerhalb eines Jahres Waren nach Frankreich verkauft und der Nettoumsatz 30.000 € beträgt, dann sind keinerlei Maßnahmen erforderlich. Steigt der Umsatz im folgenden Jahr und beträgt netto 40.000 €, dann ist die Lieferschwelle überschritten und zum Zeitpunkt, als die Überschreitung ersichtlich war (also kurz vor Erreichung der 35.000 € Grenze), ist eine umsatzsteuerliche Registrierung zwingend erforderlich.
Welche Steuer greift?
Es ist wichtig zu erwähnen, dass, sobald du im Zielland steuerlich registriert bist, du auch dort die Umsatzsteuer zu begleichen hast. Das bedeutet, dass sich ggf. der anzuwendende Steuersatz ändern kann.
Verzicht auf die Lieferschwelle
Es ist möglich auf die Anwendung der Lieferschwelle in einem bestimmten Land zu verzichten. Das bedeutet allerdings, dass man sich unabhängig vom ersten Umsatz im Bestimmungsland um eine gültige Umsatzsteuernummer kümmern muss.
Das ist in jedem Mitgliedsstaat der EU möglich, führt aber natürlich auch zu den damit einhergehenden Pflichten. Der Verzicht selbst muss bei der zuständigen Steuerbehörde beantragt werden, damit weiterhin klar ist, wo Steuern gezahlt werden.

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Für diese Beantragung werden verschiedene Unterlagen benötigt, in manchen Ländern geht das allerdings sogar formlos. Manchmal sind die Vorgaben aber auch umfangreicher.
In Polen ist z.B. der Antrag auf den Verzicht der Lieferschwelle nur mit dem sog. VAT-21-Formular möglich und die dortigen Steuerbehörden werden auch einen Nachweise über die steuerliche Registrierung im Herkunftsland fordern.
Kann ich jederzeit verzichten?
Der Zeitpunkt des Verzichts hängt wie so oft vom jeweiligen Land ab. Grundsätzlich greift der Verzicht für das gesamte Kalenderjahr sowie das darauf Folgende. Diese 2-Jahresregel gilt es zu berücksichtigen – der Verzicht als solcher kann jederzeit beantragt werden.
Wann macht ein Verzicht Sinn?
Also wann sollte sich ein Händler für den Verzicht der Lieferschwelle entscheiden? Die Antwort ist recht einfach: wenn der Steuersatz im Bestimmungsland niedriger ist als im Ursprungsland und der Händler im Bestimmungsland bereits steuerlich registriert ist.
Warum? Weil, sobald du vor Ort steuerlich registriert bist, der lokale Steuersatz Anwendung findet.
Wie lange gilt dieser Verzicht?
Das ist unterschiedlich und kann von Land zu Land variieren. Grundsätzlich betrifft der Verzicht auf die Anwendung Lieferschwelle nach § 3c Abs. 4 UStG immer zwei Kalenderjahre.
Erwerbsschwelle
Zusätzlich zu den einzelnen Lieferschwelle gibt es auch die sog. Erwerbsschwelle. Diese findet bei sog. sonstigen umsatzsteuerlichen Letztverbrauchern Anwendung. Unternehmen können bis zum Erreichen dieser Schwelle jährlich Waren aus dem Gemeinschaftsgebiet erwerben ohne für den Zweck des Erwerbs steuerpflichtig zu werden.
Sobald sie jedoch den Schwellenwert überschreiten, müssen sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen und die Erwerbssteuer an das zuständige Finanzamt abführen.
Das bedeutet, dass für zukünftige Geschäfte ebenfalls diese Steuernummer verwendet werden kann. Folglich muss die ausländische Steuer nicht mehr bezahlt werden, da der Lieferant den Verkauf als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei abwickeln kann.
Was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung?
Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist eine Steuerbefreiung im Umsatzsteuerrecht. Demnach werden grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU von der Umsatzsteuer im Staat, aus dem gesendet wird, von der Umsatzsteuer befreit wird.
Die innergemeinschaftliche Lieferung führt aus der Sicht des Erwerbers zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb. Damit soll die Umsatzbesteuerung im Erwerberstaat sichergestellt werden. Der Erwerber hat die Erwerbsumsatzsteuer abzuführen und kann diese gleichzeitig als Vorsteuer abziehen (wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist).
Was ist die Versandhandelsregelung?
Laut Umsatzsteuergesetz sollen die Umsatzsteuer, wenn möglich, immer nach dem Bestimmungslandprinzip abgeführt werden. Das bedeutet, in dem Land, in das die Ware verschickt wird.
Bestimmungslandprinzip: Sendungen an Privatpersonen innerhalb der EU sind im Land des Empfängers zu besteuern.
Lösungen: Lieferschwelle überschritten
Natürlich stellt einen eine übersehene Überschreitung der Lieferschwelle oder eine fehlende Umsatzsteuernummer vor Aufgaben und eventuell sogar zu Strafzahlungen. Schließlich müssen alle Umsätze korrekt versteuert werden. Wenn dem gerade nicht so ist: keine Panik!
Es gilt, die Versäumnisse schnellstmöglich nachzuholen und eventuelle Strafzahlungen umgehend zu begleichen. Um die Lieferschwelle nicht aus den Augen zu verlieren und um rechtzeitig aktiv werden zu können, bietet sich die Wahl eines passenden Dienstleisters an.
Hellotax bietet ein Tool für Online-Händler, eine Automatisierungsoftware, die Lieferschwellen in Echtzeit überwacht und rechtzeitig Benachrichtigungen an den Händler sendet.

So kann zumindest ein zukünftiges Versäumen der steuerrechtlichen Maßnahmen vermieden werden und die notwendige steuerliche Registrierung kann direkt in der Steuer-Software mit ein paar Klicks erledigt werden.
Zusammenfassung
Die Lieferschwellen zu beachten ist wichtig, wenn man Teil des europaweiten Versandhandels ist oder werden möchte. Neben der Gründung einer Firma und Warenlagerung in einem Land, führt die Erreichung des jährlichen Schwellenwertes schließlich auch zu einer obligatorischen Registrierung der Umsatzsteuernummer.
Dieses System ist durchaus vielschichtig und ggf. kann die Lieferschwelle außer Acht gelassen oder angepasst werden und findet somit keine Anwendung oder man kann im Vorhinein darauf verzichten. Was in diesem Kontext Sinn macht, muss von Unternehmen zu Unternehmen entschieden werden.
Händler mit einem Netto-Absatz, der diese Lieferschwellen überschreitet, sollten sich an Dienstleister wenden und Tools nutzen um diesen Bereich ihres Business zu automatisieren und steuerliche Konformität in der EU zu gewährleisten.
Wichtig ist zu beachten, dass eine steuerliche Registrierung auch immer mit fortlaufenden Aufgaben und Verpflichtungen im Land der Registrierung einhergeht.