Wer seine Produkte nach Österreich verkauft, muss sich dort umsatzsteuerlich registrieren lassen, sobald die jährliche Lieferschwelle erreicht wird.
Patrick Moeller
Last Updated on 8 September 2020

Lieferschwelle in Österreich
Wer durch Produktverkäufe die jährliche Lieferschwelle eines Staates über den Versandhandel erreicht, in diesem Fall Österreich, der ist dazu verpflichtet, dort eine Umsatzsteuerregistrierung vorzunehmen.
Überschreitung der Lieferschwelle
Konkret bedeutet das: Sobald innerhalb eines Kalenderjahres die Jahresgrenze mit Hilfe des Wertes der in diesen Staat verkauften Waren erreicht wird, gilt die Lieferschwelle als überschritten und die Registrierung wird verpflichtend.
Im Falle von Österreich liegt diese Lieferschwelle bei 35.000€. Wenn deine jährlichen Umsätze unter diesem Wert liegen, versteuerst du deine Waren in Deutschland. Machst du allerdings 35.000€ oder mehr Umsatz in Österreich, musst du dich dort für die Umsatzsteuer registrieren und sie dort abführen.

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Wird der Schwellenwert nicht erreicht, ist weder eine Registrierung noch eine Steuernummer in Österreich nötig. Neben der Umsatzssteuerregistrierung kämen nach Erreichen der Lieferschwelle ebenso Themen wie Voranmeldungen, regelmäßige Steuererklärungen und weitere Themen auf den Verkäufer zu. Damit das nicht überraschend kommt, ist es empfehlenswert, europaweit die Verkäufe stets im Blick zu behalten.
HINWEIS: Bei der Lieferschwelle ist immer der Netto-Umsatz der importierten Waren der ausschlaggebende Faktor.
Umsatzsteuer in Österreich zahlen
Das Ganze lässt sich leicht anhand eines Beispiels erklären. Angenommen, ein deutscher Händler verkauft europaweit Standmixer. Setzt er in seinem ersten Jahr insgesamt 20.000€ in Österreich um, führt er die Umsatzsteuer wie üblich in Deutschland ab.
Erreicht er im zweiten Jahr jedoch 40.000€ Umsatz mit Kunden in Österreich, hat er die Lieferschwelle von 35.000€ überschritten und muss umsatzsteuerlich registriert sein vor Ort, sowie die Umsatzsteuer an den österreichischen Staat zahlen. Hinzu kommen jeweilige Voranmeldungen und regelmäßige Steuererklärungen.
Plattformen für Händler wie Amazon oder Ebay legen immer mehr Wert darauf, dass die jeweiligen Verkäufer gültige Steuernummern in den Importländern haben und den Plattformen einen jeweiligen Hinweis darüber vorlegen.
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USt.-Registrierung & Voranmeldungen
Ohne die richtigen Prozesse kann es leicht passieren, dass das Überschreiten einer Lieferschwelle mal übersehen wird. Wenn das der Fall ist, drohen schnell hohe Strafzölle. Umso wichtiger ist es, immer im Bilde über die aktuellen Umsätze und die Lieferschwelle zu sein. hellotax bietet eine Software, die die Umsätze und Lieferschwellen im Blick behält und Händler rechtzeitig vor ihrem Erreichen warnt.