Die EU hat beschlossen, die länderspezifischen Lieferschwellen, die zur Registrierungspflicht der Umsatzsteuer führen, ab 1. Juli 2021 aufzuheben. Stattdessen wird es eine EU-weite Lieferschwelle für alle Verkäufe in der Europäischen Union geben.
Die neue Lieferschwelle wird 10.000 € betragen und betrifft alle Verkäufe innerhalb der EU. Online-Verkäufer, die mit ihren Exporten in verschiedene Länder innerhalb eines Kalenderjahres die Schwelle überschreiten, müssen sich dann in jedem EU-Mitgliedsstaat, in den sie verkaufen, für die Umsatzsteuer registrieren lassen.
Das Lagern von Waren bleibt weiterhin ein Grund, sich für die Umsatzsteuer zu registrieren.