Wer sich in Italien für die Umsatzsteuer registrieren muss, der hat auch weitere Pflichten, wie eben beispielsweise das regelmäßige Einreichen von Umsatzsteuervoranmeldungen (UVAs). Die Registrierung ist allerdings nicht gleich mit dem ersten Verkauf nach Italien notwendig.
Um den Aufwand für Händler bei einmaligen (bzw. wenigen) Verkäufen ins Ausland gering zu halten, gibt es in der EU verschiedene sog. Lieferschwellen, unter denen keine Registrierungen notwendig werden.
In Italien liegt diese Lieferschwelle bei 35.000,- EUR. Demnach müssen sich Händler aus anderen EU-Ländern erst dann in Italien registrieren, wenn innerhalb eines Kalenderjahres Waren im Wert von mehr als 35.000,- EUR nach Italien verkaufen.