Umsatzsteuerregistrierung und -voranmeldung sind in Österreich, wie in jedem EU-Land, aber nicht nur nach Erreichung der Lieferschwelle notwendig.
Wenn Ware in einem EU-Land gelagert wird, z.B. mit Amazon FBA, dann ist in dem Land der Lagerung eine Umsatzsteuerregistrierung zwingend erforderlich und Erklärungen, Voranmeldungen (UVas) und weitere Dokumente müssen regelmäßig bei den Finanzbehörden in Österreich eingereicht werden.
Hier gibt es keine Grenzwerte, eine Registrierung ist in jedem Lagerland erforderlich, und auch UVAs müssen bereits ab Tag 1 der Lagerung eingereicht werden!