Die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung in Spanien, was stets auch mit weiteren Dokumentationspflichten einhergeht, ist natürlich erst dann notwendig, wenn man auch eine spanische Umsatzsteuer ID besitzt. In der Regel sind das Händler, die entweder aus oder nach Spanien verkaufen, allerdings gibt es für Händler, die nach Spanien verkaufen, eine Art Freibetrag: die Umsatzsteuer-Lieferschwelle.
Diese Grenzwerte gibt es in allen EU-Ländern und solange innerhalb eines Kalenderjahres unter diesem Wert in ein Land exportiert wird ist keine Registrierung notwendig.
Die Lieferschwelle in Spanien beträgt 35.000,- EUR. Also wird für Onlinehändler aus anderen EU-Ländern erst dann eine Registrierung in Spanien erforderlich, wenn sie Waren mit einem Wert von mehr als 35.000,- EUR innerhalb eines Kalenderjahres nach Spanien verkaufen.