Wer sich in Tschechien für die Umsatzsteuer registriert, der hat dadurch auch weitere Pflichten, wie zum Beispiel das regelmäßige Einreichen von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Um den Aufwand für Händler bei einmaligen und niedrigen Verkaufszahlen ins EU-Ausland möglichst gering zu halten, hat jedes EU-Land eine Lieferschwelle, unter deren Erreichung keine Registrierung notwendig wird.
In der Tschechischen Republic liegt dieser Grenzwert bei 1.140.000 CZK (ca. 43.000 €) Demnach müssen Online-Händler, die aus anderen EU-Mitgliedsstaaten nach Tschechien verkaufen, eine tschechische Umsatzsteuernummer beantragen wenn innerhalb eines Kalenderjahres in Tschechien 1.140.000 CZK umgesetzt werden.