Wer in Europa aktiv ist und ins Vereinigte Königreich verkauft, der muss sich (zumindest noch dieses Jahr und je nachdem was die Brexit-Verhandlungen bringen) um eine britische Umsatzsteuernummer kümmern, wenn eine bestimmte Lieferschwelle überschritten wird.
Bei dieser Lieferschwelle ist der Umsatz von einem EU-Mitgliedsstaat ins Vereinigte Königreich innerhalb eines Kalenderjahres entscheidend.
Mit einer Umsatzsteuer-Lieferschwelle von 70.000 £ (ca. 77.000 €) bedeutet das also, wenn beispielsweise ein in Deutschland registrierter Händler nach Großbritannien verkauft und innerhalb eines Kalenderjahres hierbei einen Umsatz von 70.000 £ überschreitet, dass dadurch eine Umsatzsteuerpflicht ausgelöst wird und sich der Onlinehändler (idealerweise vor Erreichung dieses Grenzwertes) im Vereinigten Königreich für die Umsatzsteuer registrieren muss.